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Pädagogische Fachkraft zur Unterstützung im Kindertreff und Treff 5-8!

Unsere Einrichtung
Unser Team

Wer wir sind

Die Einrichtung

Der Kinder- und Jugendtreff Waltershofen ist eine sozialpädagogische Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Freiburg-Waltershofen.

Team
Momo Kelsch, B. A. Soziale Arbeit
(Leitung, Kindertreff, Treff 5-8, Jugendtreff)
Meike Lange, Erzieherin, B. A. Erziehungswissenschaft
(Kindertreff)
Christine Fischer, Dipl. Soz. Päd. (BA)
(Treff 5-8, Jugendtreff)

Unser Träger

Getragen wird die Einrichtung vom 

Dieser Verein verantwortet auch die Arbeit in den Einrichtungen

Mit diesen Einrichtungen arbeiten wir auch als Team zusammen.

Ziele, Leitlinien, Inhalte, Grundlagen und Prinzipien, Kooperationen und weitere Aufgaben 

Ziele der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Freiburg
 (Beschlossen vom QE-Kreis der Einrichtungen Offener Kinder- und Jugendarbeit in Freiburg im Dezember 2001) 

Die nachfolgenden für die Offene Kinder- und Jugendarbeit formulierten Ziele sind aus der Sicht der Praxis verfasst und enthalten fachliche und jugendpolitische Dimensionen. Grundlegend für alle Zielsetzungen ist eine Sozialraum und Zielgruppen orientierte Arbeit, die Kindern und Jugendlichen Räume zur selbständigen Aneignung und Gestaltung anbietet. Dabei ist zu beachten, dass Kinder und Jugendliche immer Mädchen und Jungen sind. Mit der Reihenfolge der Punkte ist keine Rangfolge verbunden.

Offene Kinder- und Jugendarbeit

  • ist ein kinder- und jugenddominierter Ort in der Gesellschaft und gibt Impulse zur Lebensgestaltung.
  • ermöglicht und fördert aktive Beteiligung.
  • vermittelt alltagsnah die Werte einer demokratischen Gesellschaft und bietet Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit diesen.
  • entwickelt und fördert Eigenverantwortung und gesellschaftliche Mitverantwortung.
  • mischt sich im Interesse von Kindern und Jugendlichen in die Gestaltung der Gesellschaft ein.
  • vermittelt als eigenständige Bildungsinstanz soziale und kulturelle Schlüsselqualifikationen.
  • als niederschwelliges Angebot ist bedürfnisorientiert und wirkt kompensatorisch.
  • berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen und Lebenslagen von Jungen und Mädchen und arbeitet geschlechterdifferenziert.
  • fördert ein positives Lebensgefühl.

Der Beschluss „Ziele der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Freiburg“ sowie die „Gewährleistungen und Mindestanforderungen“ können hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden (PDF-Dokument).


Wir wollen für Mädchen und Jungen: 

  • kompetenter Ansprechpartner in Kinder- und Jugendfragen sein, 
  • einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur und damit der Lebens- und Sozialisationsbedingungen leisten, 
  • Zusammenarbeit im Stadtteil anstreben, 
  • Interessen von Jungen und Mädchen mit pädagogischen Zielen verbinden, 
  • Stärken und Initiative fördern (Bildung), 
  • Benachteiligungen mindern (Kompensation), 
  • Fehlentwicklungen entgegenwirken (Prävention). 


... Leitlinien ...

unsere Angebote wollen: 

  • stadtteilorientiert sein, 
  • Eigeninitiative und Mitverantwortung stärken, 
  • offen und niedrigschwellig sein, 
  • bedürfnis- und lebenslagenorientiert sein, 
  • geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigen, 
  • freizeitorientiert und 
  • professionell sein. 



... und Inhalte

(Ziele, Leitlinien und Inhalte beschreiben einen Anspruch, die Praxis setzt die Begrenzungen) 

  • Offene Tür für Jugendliche (Jugendclub) 
  • Offener Kindertreff (Kindertreff) 
  • Teenieclub 
  • Mädchengruppe 
  • Cliquenarbeit 
  • Veranstaltungen 
  • Kulturarbeit 
  • Kooperation 


Gesetzliche Grundlagen: 

Jeder Junge Mensch hat das Recht, Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen (§ 8 Sozialgesetzbuch (SGB) I). Dies sind u.a. Angebote der Jugendarbeit (§ 27 SGB I und § 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)). Die Stadt als der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, Jugendarbeit zu fördern oder anzubieten (§ 11 und § 3 (2) KJHG). Dazu gehört auch die Offene Jugendarbeit (§ 11 (2) KJHG). 

Ziel ist es dabei, eine positive Entwicklung fördern und Benachteiligungen auszugleichen (§ 1 KJHG u. § 9 LKJHG). 

Gestaltungsmerkmale sind: Anknüpfung am Interesse (Bedürfnisorientierung), Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen von Jungen und Mädchen, Ermöglichung von Mitbestimmung und -gestaltung, Hinführung zu Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung. (§§ 8, 9, 11 KJHG u. § 9c LKJHG). 

Schwerpunkte sind u.a. Bildung, Sport, Spiel, Geselligkeit (§ 11(3) KJHG). 

Wichtige Prinzipien: 

Wichtige Prinzipien Offener Kinder- und Jugendarbeit sind die Freiwilligkeit und die Offenheit. Dies bedeutet, dass Kinder und Jugendliche die Angebote aus eigenem Interesse nutzen. Hier unterscheidet sich Offene Arbeit von Betreuungseinrichtungen. 

„Offen” bedeutet, dass möglichst für jede Altersgruppe Angebote vorhanden sind, die ohne Vorbedingung (wie Vereinszugehörigkeit, Religion oder Bezahlung) genutzt werden können. Als Einrichtung der Jugendhilfe haben wir jedoch eine besondere Verpflichtung gegenüber denjenigen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind. 


 

Kooperation und Vernetzung: 

In einer engen Verbindung mit dem Kinder- und Jugendtreffs Opfingen/Tiengen/Munzingen und in Kooperation mit den Jugendverbänden und -gruppen am Tuniberg versuchen wir, ein möglichst vielseitiges und sich ergänzendes Angebot zu entwickeln. In Arbeitskreisen und gemeinsamen Veranstaltungen mit den anderen Jugendfreizeitstätten in Freiburg entwickeln wir unsere Arbeit weiter und schaffen eine Lobby für die Interessen junger Menschen in der Stadt. In gemeinsamen Projekten mit anderen Organisationen nutzen wir deren fachliche Kompetenz und stellen unsere zur Verfügung. 


Und sonst …: 

Neben den pädagogischen Angeboten in der Einrichtung gehören zu unseren Aufgaben die Mitarbeit Im Verein Kinder- und Jugendarbeit Tuniberg e.V., die Konzeption, Planung und Vorbereitung der Angebote, Öffentlichkeitsarbeit, Außenvertretung, Verwaltungs- und technische Tätigkeiten (Einkauf, Kalkulation, Abrechnung, Materialunterhaltung ...) sowie Elterngespräche und Kontakte zur Ortschaft und zu anderen Einrichtungen und Institutionen.